Die Wärmeversorgung in Deutschland soll bis zum Zieljahr 2045 treibhausgasneutral werden. Da die Wärmeversorgung über die Hälfte des deutschen Endenergieverbrauchs ausmacht, ist sie ein zentraler Baustein, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Diese Transformation findet nun auf kommunaler Ebene statt. Mit dem am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind die Länder verpflichtet, für ihre Kommunen bis 2026 bzw. 2028 Wärmepläne erstellen zu lassen. Die planungsverantwortlichen Stellen sind meist die Kommunen selbst. Lokalen Akteuren wie z.B. Kommunen, Energieinfrastrukturbetreibende, lokale Unternehmen und Bürger*innen soll so eine langfristige Planungssicherheit gegeben werden.
Bislang fehlt es jedoch an konkreten Vorgaben und Strategien für die Umsetzungsphase, welche auf die Erstellung des kommunalen Wärmeplans folgt.
Dieses Factsheet umfasst eine erste Systematisierung der Akteursstruktur für die Umsetzungsphase sowie eine erste Einschätzung der genannten Maßnahmen in bestehenden kommunalen Wärmeplänen. Die Ergebnisse beruhen auf einer umfassenden Literaturrecherche sowie einer qualitativen Auswertung von bereits veröffentlichten Wärmeplänen aus Baden-Württemberg.