Die EU-Taxonomie enthält Kriterien dafür, welche Unternehmensaktivitäten als nachhaltig zu betrachten sind beziehungsweise zur Erreichung einzelner Umweltziele beitragen. Zu den Kriterien und den Umweltzielen gehört auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Unter der EU-Taxonomie berichtspflichtige Unternehmen sind also dazu angehalten, zu zeigen, inwiefern ihre Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und klimaresilient sind – im Unternehmen, aber teilweise auch darüber hinaus. Hierzu verlangt die EU-Taxonomie, dass Unternehmen Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen durchführen und darauf basierend bei Bedarf Anpassungslösungen planen und umsetzen. Die Analysen sind notwendig, um nachzuweisen, dass die jeweilige Unternehmensaktivität tatsächlich „klimaangepasst“ oder klimaresilient ist. Die EU-Taxonomie-Verordnung macht umfangreiche Vorgaben für die Durchführung dieser Analysen.
Diese Publikation legt dar, wie eine Klimarisikoanalyse im Rahmen dieser Vorgaben möglichst rechtssicher und zielführend umgesetzt werden kann. Für die Erstellung der Empfehlungen hat das Autor*innen-Team unter anderem auch die Meinungen von Wirtschaftsprüfer*innen zur Interpretation des Rechtstextes berücksichtigt.