Die aus Klimaschutzgründen notwendige Transformation des Energiesystems ist aufgrund der damit verbundenen tiefgreifenden Veränderungen von einer breiten Akzeptanz der Bevölkerung abhängig. Die Berücksichtigung sozialer Belange ist für den Erfolg der Energiewende als Gemeinschaftswerk daher von zentraler Bedeutung.
Vor dem Hintergrund der besonders ausgeprägten Energiekostenbelastung von Haushalten mit geringem Einkommen besteht insbesondere das Risiko, dass ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Energiewende durch sozialpolitische Einwände ausgehebelt werden. Deshalb erfordert die sozialverträgliche Gestaltung der Energiewende eine Anpassung einschlägiger sozialrechtlicher Regelungen mit Energierelevanz.
Um dieser Herausforderung erfolgreich zu begegnen werden nachfolgend konkrete Handlungsempfehlungen zur Minderung des Energieverbrauchs und der Energiekostenbelastung von Transferleistungsempfängern in der Grundsicherung dargestellt. Ziel ist es Transferleistungen nach SGB II und SGB XII so auszugestalten, dass Aspekte der Energieeffizienz/des Energiesparens gleichermaßen Berücksichtigung finden.