Der von der Europäischen Kommission (EC) vorgeschlagene CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll einige Importgüter mit einem CO2-Preis belegen, der die Bepreisungswirkung unter dem EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) spiegelt. Der CBAM kann dabei zum Teil auf bestehende Elemente des EU ETS bezüglich der Höhe des CO2-Preises und der Compliance-Anforderungen zurückgreifen. Er benötigt jedoch auch neue Prozesse and Verwaltungsstrukturen. Die EC schlägt einen dezentralen Ansatz vor, der größtenteils auf Behörden der Mitgliedstaaten für die Umsetzung des CBAM zurückgreift. Die EU-Ebene nimmt hier nur eine Aufsichts- und Koordinierungsfunktion wahr.
Der Bericht beleuchtet die vorgeschlagenen Verwaltungsstrukturen im Detail sowie ihre Bedeutung für die Mitgliedstaaten und Herausforderungen in der Umsetzung. Die größte Herausforderung in der Umsetzung des CBAM liegt in der Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Importeuren, Drittstaatanlagen, Verifizierern und Behörden, um ein effektives CBAM-Instrument und ein verlässliches System für Monitoring, Berichterstattung und Verifizierung zu errichten. Es ist weiterhin wichtig, zentrale und dezentrale Elemente der Verwaltung so auszubalancieren, dass bestehende Kapazitäten genutzt werden und gleichzeitig ein effizienter, harmonisierter Prozess geschaffen wird. Der Zeitplan der Umsetzung sollte gewährleisten, dass die Erarbeitung klarer und robuster Durchführungsrechtsakte ermöglicht wird und betroffene Unternehmen und Behörden ausreichend Zeit für die Umsetzung des CBAM haben.